Ein Termin für das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Anfahrtskosten
Die Anfahrt für das Erstgespräch bei Ihnen vor Ort ist kostenlos.
Alle Anfahrten werden für jeden Kunden einzeln berechnet. Die Berechnung erfolgt mit 38 Cent pro Kilometer.
Hinweis auf gesetzliche Nacht, Sonn- Feiertagszuschläge
Der steuerfreie Zuschlag für Nachtarbeit beträgt maximal 25%. Nachtarbeit ist die Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr. Wird die Arbeit vor 0:00 Uhr aufgenommen, erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz auf 40% für die Zeit von 0:00 bis 4:00 Uhr
Der steuerfreie Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt - vorbehaltlich des höheren Zuschlagssatzes, falls der Sonntag mit einem Feiertag zusammenfällt, maximal 50%. Sonntagsarbeit ist die Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr am Sonntag und - falls die Tätigkeit vor Mitternacht beginnt - die Zeit bis 4:00 Uhr am folgenden Montag.
Der steuerfreie Zuschlag für Feiertagsarbeit beträgt am 31. Dezember ab 14:00 Uhr und ganztags an den gesetzlichen Feiertagen maximal 125%. Am 24. Dezember ab 14:00 Uhr und ganztags am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai von maximal 150%.